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   OLG Düsseldorf, 18.12.1980 - 4 UF 117/80   

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https://dejure.org/1980,4566
OLG Düsseldorf, 18.12.1980 - 4 UF 117/80 (https://dejure.org/1980,4566)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.1980 - 4 UF 117/80 (https://dejure.org/1980,4566)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 1980 - 4 UF 117/80 (https://dejure.org/1980,4566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1602, 1606, 1610
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch auf Ausbildungsunterhalt; Unterhaltsbedarf bei auswärtigem Studium; Bemessung des Unterhaltsanspruchs bei doppelverdienenden Eltern; Einfluß eines einmaligen Prüfungsversagens auf den Unterhaltsanspruch.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2584
  • FamRZ 1981, 298
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.1968 - IV ZR 685/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1980 - 4 UF 117/80
    Damit ist auch dem Gedanken Rechnung getragen, daß selbst bei überdurchschnittlich guten wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern die besondere Lage des noch in Ausbildung befindlichen Kindes, das noch keine berufliche Lebensstellung besitzt, eine Begrenzung des Unterhalts nach oben rechtfertigt, wobei - selbst bei volljährigen Kindern - eine entsprechende Begrenzung aus erzieherischen Gründen geboten sein kann (BGH FamRZ 1969, 205, 207).
  • OLG Oldenburg, 21.09.1978 - 4 WF 204/78

    Unterhaltsberechtigter; Titulierung des Unterhalts; Freiwillige Leistung; Kosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1980 - 4 UF 117/80
    hierzu unter anderem Hammer Leitlinien, FamRZ 1980, 21, 26 unter Nr. 26; Kölner Leitlinien, FamRZ 1980, 650 unter A. II. 1. a; KG FamRZ 1979, 64).
  • OLG Bremen, 20.11.1981 - 5 UF 92/81
    Soweit demgegenüber in Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten wird, daß aus erzieherischen Gründen bei dem Unterhalt für minderjährige Kinder wohlhabender Eltern eine Begrenzung nach oben geboten sei, vermag der Senat sich im Gegensatz zu dem angefochtenen Urteil dieser Ansicht so nicht anzuschließen, wie sie beispielsweise (teils für Unterhalt volljähriger Kinder) von dem Bundesgerichtshof (FamRZ 1969, 205, 207), von dem Kammergericht (FamRZ 1979, 64, 66 - im Gegensatz zu KG FamRZ 1979, 67, 68), von dem Oberlandesgericht Düsseldorf ([4. FamS] FamRZ 1981, 298, 299), von dem Oberlandesgericht Bamberg (FamRZ 1981, 668, 671), von dem Oberlandesgericht (Frankfurt FamRZ 1981, 1061, 1062), sowie von Diederichsen (NJW 1980, 1672, 1674), von Köhler (Handbuch des Unterhaltsrechts 5. Aufl. Rdn.
  • AG Hagen, 14.12.1987 - 13 C 547/87

    Anspruch auf Unterhalt; Geltendmachung von Ansprüchen aus übergeleitetem Recht;

    Hierbei wird z.B. bei einem Studenten eine solche Grenze von monatlich 900,- DM angenommen (OLG Düsseldorf NJW 81, 2584) Wie ein regelmäßig auftretender Sonderbedarf zu tagen ist, wird vom Gesetz nicht geregelt.
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